39. Wörthsee-Triathlon
Sonntag, 3. August 2025
Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
§ 1 Anwendungsbereich/Grundsätzliche Regelungen
Nachfolgende Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfbestimmungen sowie die Sportordnung des Veranstalters und die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
§ 2 Wettkampfordnung
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
Für Athleten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt:
Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass die Teilnahme nur bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt. Eine Erlaubniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass der Schüler/ Jugendliche teilnehmen darf, muss bei der Abholung der Startunterlagen vorgelegt werden.
Bei Meldung über oder durch einen Verein / Abteilung: dem Verein / Abteilung hat eine Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigen vorzuliegen, den Schüler oder den Jugendlichen für einen Wettkampf melden zu dürfen. Mit Abgabe dieser Meldung versichert der Verein / die Abteilung, dass die vorstehende Erlaubniserklärung vorliegt und gemeldete Athlet/in ihre Sportgesundheit nachweisen können. Der Nachweis der Sportgesundheit darf zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
§ 3 Pflichten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist. Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Radfahrens ist ein Helm zu tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.
Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Wettbewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennens ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungskräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesundheitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienstleistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
§ 4 Anmeldung
Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung sowie die Bestellung von Waren (z.B. T-Shirts) erfolgt über das Portal der Firma time2finish GbR. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht über einen Start des Teilnehmers vor. Fehlerhafte Angaben, mangelnde Kontodeckung und dadurch entstehende Verwaltungsgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Nach dem Online-Anmeldevorgang bekommt der Teilnehmer seine Meldebestätigung per E-Mail zugeschickt.
Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nach Abholung der Startunterlagen nicht an und meldet sich nicht beim Veranstalter, Wettkampfrichter oder der Zeitnahme Firma ab und es resultiert daraus eine Suchaktion durch Sicherheits- oder Rettungskräfte zu Wasser und zu Land trägt der gemeldete Teilnehmer die Kosten der Suchaktion zu vollen Umfang.
§ 5 Startunterlagen
Die Abholung der Startunterlagen muss persönlich erfolgen und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen ist nicht möglich.
Bei der Startunterlagenausgabe ist bei Teilnehmern der olympischen Distanz ein Startpass eines nationalen Triathlon Verbandes vorzulegen oder eine Tageslizenz zu erwerben.
Die Startnummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Disqualifikation. Eine Disqualifikation kann erfolgen, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist (Ausnahme: es liegt eine Erlaubnis des Veranstalters vor).
§ 6 Ausfall/Änderung der Veranstaltung
Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen Änderungen der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.
§ 7 Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertreter, Erfüllungsgehilfe und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung (auch Fahrrad und Neopren usw.) allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige Helfer oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.
Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
§ 8 Doping
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Dopingbestimmungen der NADA sowie die Informationen zum Dopingprogramm in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blutgrenzwerte des Nationalen Fachverbandes des DTU. Bei Überschreiten der Blutgrenzwerte sowie bei einem Verstoß gegen die Dopingbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Startverbot auszusprechen bzw. ihn zu disqualifizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche sowie Folgeansprüche ausgeschlossen.
§ 9 Sach-und Geldpreise
Sach- und Geldpreise, die nicht während der Siegerehrung bei der eigenen Ehrung abgeholt werden, verfallen. Ein Rechtsanspruch auf Geld- bzw. Sachpreise nach Abschluss der jeweiligen Siegerehrung, besteht nicht. Preise werden nicht nachgeschickt.
§ 10 Datenerhebung und Datenverwertung
Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Bild- und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Die Meldedaten werden über das Onlineportal racepedia.de erhoben und maschinell gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten erfasst, gespeichert und bspw. auf Start- und Ergebnislisten o.ä. verwendet werden. Des Weiteren erhält der Veranstalter (MK Sport & Lebensfreude GmbH) die Erlaubnis, per E-Mail Informationen zu Sportveranstaltungen, insbesondere dem Wörthsee-Triathlon, zu schicken. Ein Widerruf der Erlaubnis ist jederzeit per E-Mail möglich.
§ 11 Salvatorische Klausel/Erfüllungsort/Anwendbares Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.
Ich habe vorstehende Teilnahmebedingungen gelesen. Ich erkenne diese, insbesondere den Haftungsausschluss des Wörthsee-Triathlon ausdrücklich als für mich verbindlich an. Ich erkläre mich einverstanden, dass die weitere Anmeldung auf der Homepage/Anmeldeseite ein Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen darstellt. Auch durch die Teilnahme am Wörthsee-Triathlon erkenne ich die Bedingungen des Veranstalters, insbesondere den Haftungsausschluss ausdrücklich an.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Teilnahmebedingungen verstanden habe und vollumfänglich akzeptiere.