Teilnahme­bedingungen und Haftungs­ausschluss

40. Wörthsee-Triathlon, 26.7.26

§ 1 Anwendungs­bereich/Grund­sätzliche Regelungen

Nachfolgende Teil­nahme­be­dingungen regeln das Rechts­verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter, der MK Sport & Lebensfreude GmbH, Neusiedlungsstrasse 5, 82237 Wörthsee. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wett­kampf­be­stimmungen sowie die Sport­ordnung des Veranstalters und die Sport­ordnung der Deutschen Triathlon Union in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Ihre Einhaltung und Anerkennung ist Grund­voraus­setzung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 2 Wett­kampf­ordnung

Der Veranstaltung liegen die Wett­kampf­ordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sport­ordnung, Veran­stalter­ordnung, Liga­ordnung, Anti-Doping-Code, Kampf­richter­ordnung), sowie Rechts- und Ver­fahrens­ordnung und die Disziplinar­ordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wett­kampf­ordnungen, sowie Rechts- und Ver­fahrens­ordnung, die Disziplinar­ordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

§ 3 Pflichten der Teilnehmer und Teil­nehmerinnen

Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfs­kräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zu­wider­handlungen, die den ordnungs­gemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jeder­zeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Teilnehmer erklärt, dass er körperlich fit ist, für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat und die Tauglichkeit der Teilnahme durch einen Arzt attestiert worden ist.

Der Teilnehmer hat für eine einwandfreie Ausrüstung Sorge zu tragen. Während des Radfahrens ist ein Helm zu tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Gefahren nicht ausgeschlossen ist.

Der Teilnehmer erklärt sich bereits jetzt einverstanden damit, dass er während des Wett­bewerbes auf seine Kosten medizinisch behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines Unfalles und/oder bei Erkrankungen im Verlaufe des Rennens ratsam sein sollte. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er jederzeit von Rettungs­kräften aus dem Rennen genommen werden kann, falls gesund­heitlich bedenkliche Anzeichen erkennbar wären. Sofern eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich wird, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Dienst­leistungen im Startgeld nicht inbegriffen sind und dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet werden. Insbesondere trägt der Teilnehmer die Kosten eines notwendigen Krankentransports selbst. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungs­deckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.

§ 4 Anmeldung

Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung sowie die Bestellung von Waren (z.B. T-Shirts) erfolgt über das Portal der Firma time2finish GbR. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Veranstalter behält sich das Recht über einen Start des Teilnehmers vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Fehlerhafte Angaben, mangelnde Konto­deckung und dadurch entstehende Ver­waltungs­gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Nach dem Online-An­melde­vorgang bekommt der Teilnehmer seine Melde­bestätigung per E-Mail zugeschickt.

Die Teilnahme ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Start­nummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zu­wider­handlung erfolgt Dis­quali­fikation. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nach Abholung der Start­unterlagen nicht an und meldet sich nicht beim Veranstalter, Wett­kampf­richter oder der Zeitnahme Firma ab und es resultiert daraus eine Such­aktion durch Sicherheits- oder Rettungs­kräfte zu Wasser und zu Land trägt der gemeldete Teilnehmer die Kosten der Such­aktion zu vollen Umfang.

§ 5 Start­unterlagen

Die Abholung der Start­unterlagen muss persönlich erfolgen und ein gültiges Ausweis­dokument vorgelegt werden. Eine Zusendung der Start­unterlagen ist nicht möglich.

Bei der Start­unterlagen­ausgabe ist bei Teilnehmern der olympischen Distanz ein Start­pass eines nationalen Triathlon Verbandes vorzulegen oder eine Tages­lizenz zu erwerben.

Die Start­nummer darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei Zu­wider­handlung erfolgt Dis­quali­fikation. Eine Dis­quali­fikation kann erfolgen, wenn die offizielle Start­nummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbe­druck unsichtbar oder unkenntlich gemacht ist (Ausnahme: es liegt eine Erlaubnis des Veranstalters vor).

§ 6 Ausfall/Änderung der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, zeitlich verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen am Renntag unsicher sind. Müssen aufgrund behördlicher Anordnung, höherer Gewalt, Sicherheits­gründen oder aus sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände Änderungen der Veranstaltung erfolgen oder die Veranstaltung abgesagt werden, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rück­erstattung des Start­geldes.

Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, wie z. B. Fahrtkosten und Kosten der Unterkunft.

§ 7 Haftungs­ausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende, dass er/sie sich in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand befindet und den Anforderungen and die Veranstaltung gewachsen sind.
Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auf die Haftung von Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt, wie bereits unter § 4 festgehalten, keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt den Teilnehmern, ihren Gesundheitszustand vor Teilnahme ärztlich prüfen zu lassen.

Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Wertgegenstände und die Wettkampfausrüstung (auch Fahrrad und Neopren usw.) allein verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände des Teilnehmers. Diese sollten daher ausreichend versichert sein. Der Veranstalter übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragte Dritte für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, insbesondere Fahrräder, Ausrüstungsgegenstände, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige Helfer oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist. Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für alle Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

§ 8 Doping

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Doping­bestimmungen der NADA sowie die Informationen zum Doping­programm in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich als für sich verbindlich an. Es gelten ferner die Blut­grenz­werte des Nationalen Fach­verbandes des DTU. Bei Über­schreiten der Blut­grenz­werte sowie bei einem Verstoß gegen die Doping­bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, gegen den Teilnehmer ein Start­verbot auszusprechen bzw. ihn zu dis­quali­fizieren. Für diese Fälle ist ein Anspruch auf Start­geld, Preis­geld oder sonstige Ansprüche sowie Folge­ansprüche ausgeschlossen.

§ 9 Sach-und Geld­preise

Sach- und Geld­preise, die nicht während der Sieger­ehrung bei der eigenen Ehrung abgeholt werden, verfallen. Ein Rechts­anspruch auf Geld- bzw. Sach­preise nach Abschluss der jeweiligen Sieger­ehrung, besteht nicht. Preise werden nicht nach­geschickt.

§ 10 Daten­erhebung und Daten­verwertung

Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht an den Veranstalter und erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der vom Veranstalter beauftragten Unternehmen oder den von Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Vervielfältigungen sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung sachlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu verbreiten, für Berichterstattung und Werbezwecke zu nutzen und zu veröffentlichen. Bild- und Tonrechte der Veranstaltung liegen ausschließlich beim Veranstalter. Es entsteht hieraus kein Vergütungsanspruch.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die bei der Anmeldung angegebenen personen­bezogenen Daten gespeichert und zur Durch­führung und Ab­wicklung der Veranstaltung einschließlich der medizinischen Betreuung verarbeitet werden. Dies gilt auch für die zur Zahlungs­abwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

Die Melde­daten werden über das Online­portal racepedia.de erhoben und maschinell gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten erfasst, gespeichert und bspw. auf Start- und Ergebnis­listen o.ä. verwendet werden. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Des Weiteren erhält der Veranstalter (MK Sport & Lebens­freude GmbH) die Erlaubnis, per E-Mail Informationen zu Sport­veranstaltungen, insbesondere dem Wörthsee-Triathlon, zu schicken. Ein Widerruf der Erlaubnis ist jederzeit per E-Mail möglich. Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Salvatorische Klausel/Er­füllungs­ort/An­wendbares Recht

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teil­nahme­be­dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung bzw. eines Teils einer Bestimmung gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetz­mäßig ist und die dem wirt­schaftlichen Zweck am nächsten kommt. Der Er­füllungs­ort für die Ver­pflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.


Ich habe vorstehende Teil­nahme­be­dingungen gelesen. Ich erkenne diese, insbesondere den Haftungs­ausschluss des 40. Wörthsee-Triathlon ausdrücklich als für mich verbindlich an. Ich erkläre mich einverstanden, dass die Anmeldung auf der Homepage/Anmelde­seite ein weiteres Anerkenntnis der Teil­nahme­be­dingungen darstellt. Auch durch die Teilnahme am Wörthsee-Triathlon erkenne ich die Bedingungen des Veranstalters, insbesondere den Haftungs­ausschluss ausdrücklich an.

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Teil­nahme­be­dingungen verstanden habe und voll­umfänglich akzeptiere.